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Finanzielle Zuwendungen

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Elterngeld

DIE ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Das Kindergeld wird seit Januar 2010 monatlich in folgender Höhe gezahlt:

 

  • Für erste und zweite Kinder jeweils 184,- EUR,

  • für dritte Kinder 190,- EUR,

  • für vierte und weitere Kinder jeweils 215,- EUR.

 

Welches Kind bei den Berechtigten erstes, zweites, drittes oder weiteres Kind ist, richtet sich nach der Reihenfolge der Geburten. Das älteste Kind ist stets das erste Kind.

 

Die Auszahlung erfolgt über die Familienkassen der Agenturen für Arbeit. Bei Angestellten im öffentlichen Dienst und Beamten und Beamtinnen erfolgt die Zahlung über die Arbeitgebenden bzw. den Dienstherren (§ 72 Abs. 1 EStG [1]). Die Auszahlung erfolgt in der Regel monatlich.

DIE AUSNAHMEN

Kindergeld steht nicht zu, wenn für ein Kind ein Anspruch besteht auf

 

  • Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung,

  • Kinderzuschuss aus einer gesetzlichen Rentenversicherung,

  • Leistungen für Kinder, die im Ausland gezahlt werden und die dem Kindergeld, der Kinderzulage bzw. dem Kinderzuschuss vergleichbar sind,

  • Leistungen für Kinder von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung, die dem Kindergeld vergleichbar sind.

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