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DIE
ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Das
Kindergeld wird seit
Januar 2010 monatlich in
folgender Höhe gezahlt:
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Für
erste und zweite
Kinder jeweils 184,- EUR,
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für
dritte Kinder 190,- EUR,
-
für
vierte und weitere
Kinder jeweils 215,- EUR.
Welches
Kind bei den
Berechtigten erstes,
zweites, drittes oder
weiteres Kind ist,
richtet sich nach der
Reihenfolge der
Geburten. Das älteste
Kind ist stets das erste
Kind.
Die Auszahlung erfolgt
über die Familienkassen
der Agenturen für
Arbeit. Bei Angestellten
im öffentlichen Dienst
und Beamten und
Beamtinnen erfolgt
die Zahlung über die
Arbeitgebenden bzw. den
Dienstherren (§ 72 Abs.
1 EStG [1]). Die
Auszahlung erfolgt in
der Regel monatlich. |
DIE
AUSNAHMEN
Kindergeld steht nicht
zu, wenn für ein
Kind ein Anspruch
besteht auf
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Kinderzulage aus der
gesetzlichen
Unfallversicherung,
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Kinderzuschuss aus
einer gesetzlichen
Rentenversicherung,
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Leistungen für
Kinder, die im
Ausland gezahlt
werden und die dem
Kindergeld, der
Kinderzulage bzw.
dem Kinderzuschuss
vergleichbar sind,
-
Leistungen für
Kinder von einer
zwischen- oder
überstaatlichen
Einrichtung, die dem
Kindergeld
vergleichbar sind.
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