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Elterngeld

DIE UMSETZUNG

Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt und unterschrieben werden.

 

Zuständig sind

  • die Familienkassen bei der Agentur für Arbeit bzw.,

  • für Angestellte des öffentlichen Dienstes die Familienkasse des öffentliches Dienstes.

 

Das Vorhandensein von Kindern ist durch amtliche Unterlagen nachzuweisen.

Notwendig sind:

  • eine Haushaltsbescheinigung bei Kindern, die im gleichen Haushalt leben,

  • eine Lebensbescheinigung bei Kindern, die außerhalb des Haushaltes leben. Eine Geburtsurkunde reicht aus, wenn sie innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt des Kindes vorgelegt wird und darin der Wohnort angegeben ist.

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