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DIE
UMSETZUNG
Der
Antrag auf Kindergeld
muss schriftlich
gestellt und
unterschrieben werden.
Zuständig sind
-
die
Familienkassen bei
der Agentur für
Arbeit bzw.,
-
für
Angestellte des
öffentlichen
Dienstes die
Familienkasse des
öffentliches
Dienstes.
Das
Vorhandensein von
Kindern ist durch
amtliche Unterlagen
nachzuweisen. |

Notwendig sind:
-
eine
Haushaltsbescheinigung
bei Kindern, die im
gleichen Haushalt
leben,
-
eine
Lebensbescheinigung
bei Kindern, die
außerhalb des
Haushaltes leben.
Eine Geburtsurkunde
reicht aus, wenn sie
innerhalb von 6
Monaten nach der
Geburt des Kindes
vorgelegt wird und
darin der Wohnort
angegeben ist.
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der über 18 Jährigen |