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DER
RECHTLICHE
RAHMEN
FÜR DEN
KINDERGELDZUSCHLAG
Der
Gesetzgeber
hat ab
Januar
2005
einen
Kinderzuschlag
für
gering
verdienende
Eltern
vorgesehen.
Das
Einkommenssteuergesetz
(EStG)
sowie
das
Bundeskindergeldgesetz
(BKGG)
bilden
die
Grundlage
für die
Regelung
des
Kinderzuschlags.
Der
Kinderzuschlag
ist
-
eine
Ergänzungsleistung
zum
Kindergeld,
die für
unter
25
Jahre
alte,
unverheiratete
Kinder
in
Familien
mit
nicht
ausreichendem
Familieneinkommen
gezahlt
wird,
-
eine
Sozialleistung
und wird
ausschließlich
von den
örtlich
zuständigen
Familienkassen
der
Bundesagentur
für
Arbeit
festgesetzt.
»
Infothek:
Einkommenssteuergesetz
(EStG)
»
Infothek:
Bundeskindergeldgesetz
(BKGG)
»
Infothek:
Merkblatt
Kinderzuschlag
Familienkasse
(Bundesagentur
für
Arbeit)
»
Infothek:
Link zur
Familienkasse/Bundesagentur
für
Arbeit (www.familienkasse.de)
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