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STEUERLICHE FREIBETRÄGE
FÜR KINDER
Alternativ zum
Kindergeld werden
steuerliche Freibeträge
für Kinder berücksichtigt.
Man
unterscheidet zwischen
DER
KINDERFREIBETRAG
Jedem
Elternteil steht
jährlich
-
ein
Kinderfreibetrag von
2.184,- EUR zu,
-
Alleinerziehende
erhalten den vollen
Kinderfreibetrag von
4.368,- EUR.
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Voraussetzungen für
den vollen Bezug der
Alleinerziehenden:
-
Ein
Elternteil ist
verstorben,
-
ein
Elternteil ist nicht
unbeschränkt
einkommenspflichtig,
-
der
nicht betreuende
Elternteil kommt
seiner
Unterhaltsverpflichtung
zu weniger als 75%
nach.
Die
Voraussetzungen zur
Gewährung des
Kinderfreibetrags sind
die gleichen wie beim
Kindergeld.
Einzige
Ausnahme: Kinder
müssen nicht bei den
Eltern wohnen.
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Freibetrag für den
Betreuungs- und
Erziehungs- oder
Ausbildungsbedarf |