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DER
ANSPRUCH
Einen
Anspruch auf
Kindergeld hat, wer
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einen
Wohnsitz oder
gewöhnlichen
Aufenthalt in
Deutschland hat,
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im
Ausland wohnt, aber
in Deutschland
entweder
unbeschränkt
einkommenssteuerpflichtig
ist oder
entsprechend
behandelt wird.
Als
Kinder werden
berücksichtigt
-
im 1.
Grad mit dem/der
Antragstellenden
verwandte Kinder,
darunter auch
angenommene
(adoptierte) Kinder,
-
Kinder des Ehegatten
bzw. der Ehegattin
(Stiefkinder) und
Enkelkinder, die
der/die
Antragstellende in
seinem Haushalt
aufgenommen hat,
-
Pflegekinder, mit
denen der/die
Antragstellende
durch ein
familienähnliches,
auf längere Dauer
angelegtes Band
verbunden ist und
die er/sie in den
eigenen Haushalt
aufgenommen hat.
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Ein Anspruch auf
Kindergeld besteht
grundsätzlich für jeden
Monat, in dem wenigstens
an einem Tag die
Anspruchvoraussetzungen
vorgelegen haben. Bei
Nichtbeanspruchung
verjährt der
Anspruch 4 Jahre nach
dem Jahr der Entstehung.
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zum Thema Vereinbarkeit
von Beruf und Familie/Finanzielle
Zuwendungen/Kindergeld
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Anspruchsvoraussetzungen |