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DER RECHTLICHE RAHMEN FÜR DAS ELTERNGELD

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bildet die gesetzliche Grundlage für die Regelung des Elterngeldes und der Elternzeit. Elterngeld und Elternzeit sind rechtlich voneinander unabhängig. Arbeitnehmende müssen jedoch ihren Anspruch auf Elternzeit geltend machen, um ihre Arbeitszeit reduzieren und das Elterngeld nutzen zu können.

Das Elterngeld ist

  • eine Familienleistung für alle Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten eines Kindes vorrangig selbst der Betreuung des Kindes widmen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind.

 

 

 

Auskünfte zum Elterngeldgesetz erhalten Eltern in den Elterngeld- bzw. Erziehungsgeldstellen der jeweiligen Bundesländer.

 

» Infothek: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

 

» Infothek: Weitere Informationen, Publikationen und Links zum Thema Vereinbarkeit Beruf und Familie/Finanzielle Zuwendungen/Elterngeld

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