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DER
RECHTLICHE RAHMEN
Über 1
Million Frauen jährlich
wollen nach einer
familienbedingten
Unterbrechung zurück in
den Beruf. Damit dieser
Wunsch auch weiterhin
erfolgreich umgesetzt
werden kann, wurde das
Bundes-erziehungsgesetz (BErzGG)
im Jahr 2004 novelliert.
Seit 1. Januar 2007
bildet das neue
Bundeselterngeld- und
Elternzeitgesetz (BEEG)
die Grundlage für die
Regelung der Elternzeit
(früher
Erziehungsurlaub) und
des Elterngeldes.
Das
Bundeselterngeld- und
Elternzeitgesetz
erleichtert die Rückkehr
in den Beruf.
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Wurde
die Erwerbstätigkeit
nur für die Dauer
der Elternzeit
unterbrochen,
besteht Anspruch auf
Wiedereinstellung
auf einen
gleichwertigen
Arbeitsplatz,
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das
Arbeitsverhältnis
bleibt bestehen, es
ruht nur.
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Das Gesetz fördert
ebenfalls das wachsende
Bewusstsein, dass es
sich bei der
Vereinbarkeit von Beruf
und Familie nicht mehr
länger nur um ein reines
„Frauenthema“ handelt.
Das
Bundeselterngeld- und
Elternzeitgesetz
-
fördert die
gemeinsame Betreuung
der Kinder,
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gibt
somit auch Vätern
die Möglichkeit der
Familienphase und
einer ggf. damit
verbundenen,
erfolgreichen
Wiedereingliederung
in den Beruf.
Weitere
Regelungen zur
Arbeitsförderung von Berufsrückkehrende
stehen im
Sozialgesetzbuch - Drittes
Buch (SGB III) -
Arbeitsförderung.
» Infothek:
Gesetz zum Elterngeld
und zur Elternzeit
» Infothek:
Sozialgesetzbuch -
Drittes Buch (SGB
III) - Arbeitsförderung
» Seite 2/2: Der
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