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DER RECHTLICHE RAHMEN

Über 1 Million Frauen jährlich wollen nach einer familienbedingten Unterbrechung zurück in den Beruf. Damit dieser Wunsch auch weiterhin erfolgreich umgesetzt werden kann, wurde das Bundes-erziehungsgesetz (BErzGG) im Jahr 2004 novelliert. Seit 1. Januar 2007 bildet das neue Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) die Grundlage für die Regelung der Elternzeit (früher Erziehungsurlaub) und des Elterngeldes.

 

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz erleichtert die Rückkehr in den Beruf.

 

  • Wurde die Erwerbstätigkeit nur für die Dauer der Elternzeit unterbrochen, besteht Anspruch auf Wiedereinstellung auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz,

  • das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, es ruht nur.

Das Gesetz fördert ebenfalls das wachsende Bewusstsein, dass es sich bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht mehr länger nur um ein reines „Frauenthema“ handelt.

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

  • fördert die gemeinsame Betreuung der Kinder,

  • gibt somit auch Vätern die Möglichkeit der Familienphase und einer ggf. damit verbundenen, erfolgreichen Wiedereingliederung in den Beruf.

 

Weitere Regelungen zur Arbeitsförderung von Berufsrückkehrende stehen im Sozialgesetzbuch - Drittes Buch (SGB III) - Arbeitsförderung.

 

» Infothek: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit

» Infothek: Sozialgesetzbuch - Drittes Buch (SGB III) - Arbeitsförderung

 

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