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DIE
BEDEUTUNG
Wiedereingliederungsmaßnahmen
für Berufsrückkehrende gewinnen zunehmend
an
Bedeutung, da
-
immer
mehr Mütter und
Väter auch in der
Familienphase
beruflich aktiv und
„up to date“ bleiben
möchten,
-
Unternehmen
angesichts der
Prognosen zum
demographischen
Wandel und zum
Fachkräftemangel u.a. weibliche
Beschäftigungspotenziale
auch über den
Erziehungsurlaub
hinaus sichern
sollten, um sich
damit die
Qualifikation der
Frauen im
Unternehmen zu
erhalten.
»
Infothek: Studie
„Beruflicher
Wiedereinstieg nach der
Familiengründung.
Bedürfnisse,
Erfahrungen, Barrieren.“
(BMFSFJ) |
Berufsrückkehrende sind Frauen und Männer,
die nach der Phase der
Kinderbetreuung oder
Pflege eines
Familienangehörigen in
das Erwerbsleben
zurückkehren.
Sie
werden als
Berufsrückkehrende
eingestuft, wenn
-
die
Kinder das 15.
Lebensjahr noch
nicht vollendet
haben,
-
die
Erwerbstätigkeit,
Berufsausbildung
oder
Arbeitslosigkeit für
mindestens 1 Jahr
unterbrochen wurde,
-
sie
spätestens 1 Jahr
nach der
Unterbrechung wieder
in das Erwerbsleben
zurückkehren
möchten.
»
Infothek: Tipps und
Informationen zum Thema
Berufsrückkehr (www.unter-einem-hut.de) |