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DIE BEDEUTUNG

Wiedereingliederungsmaßnahmen für Berufsrückkehrende gewinnen zunehmend

an Bedeutung, da

 

  • immer mehr Mütter und Väter auch in der Familienphase beruflich aktiv und „up to date“ bleiben möchten,

  • Unternehmen angesichts der Prognosen zum demographischen Wandel und zum Fachkräftemangel u.a. weibliche Beschäftigungspotenziale auch über den Erziehungsurlaub hinaus sichern sollten, um sich damit die Qualifikation der Frauen im Unternehmen zu erhalten.

 

» Infothek: Studie „Beruflicher Wiedereinstieg nach der Familiengründung. Bedürfnisse, Erfahrungen, Barrieren.“ (BMFSFJ)

Berufsrückkehrende sind Frauen und Männer, die nach der Phase der Kinderbetreuung oder Pflege eines Familienangehörigen in das Erwerbsleben zurückkehren.

 

Sie werden als Berufsrückkehrende eingestuft, wenn

  • die Kinder das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

  • die Erwerbstätigkeit, Berufsausbildung oder Arbeitslosigkeit für mindestens 1 Jahr unterbrochen wurde,

  • sie spätestens 1 Jahr nach der Unterbrechung wieder in das Erwerbsleben zurückkehren möchten.


» Infothek: Tipps und Informationen zum Thema Berufsrückkehr (www.unter-einem-hut.de)

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