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Pflege

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DIE SOZIALE PFLEGEVERSICHERUNG

Das Sozialgesetzbuch- Elftes Buch (SGB XI) – Soziale Pflegeversicherung bildet die Grundlage für die Regelung der Personenpflege. Sie wurde als neuer Zweig der Sozialversicherung geschaffen und dient

der sozialen Absicherung des Risikos der Pflege-bedürftigkeit.

 

Träger der Pflegeversicherung sind die Pflege-
kassen
, die bei den Krankenkassen angegliedert sind. Alle gesetzlich Krankenversicherten sind in der Pflegeversicherung berücksichtigt, privat Krankenversicherte müssen jedoch eine private „Pflege-Pflichtversicherung“ abschließen.

 

 

» Infothek: Gesetz über die Pflegezeit

» Infothek: Gesetz zur Familienpflegezeit

Das seit Juni 2008 gültige Gesetz über die Pflegezeit (PflegeZG) eröffnet Beschäftigten die Möglichkeit, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern.


Mit dem zum 01. Januar 2012 in Kraft getretenen Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) werden die Möglichkeiten des Pflegezeitgesetzes erweitert. In der Familienpflegezeit können Beschäftigte, die nahe Angehörige pflegen, in Abstimmung mit den Arbeitgebenden von einer Sonderregelung für ihre Arbeitszeit und Gehälter Gebrauch machen und so parallel zur Pflege ihrer Angehörigen weiterhin erwerbstätig zu sein und trotz einer zeitlich befristeten Arbeitszeitreduzierung über ein ausreichendes Einkommen zu Verfügen.

 

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