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DIE
FAMILIENPFLEGEZEIT
Das
Gesetz zur Einführung
der Familienpflegezeit (Familienpflegezeitgesetz
(FPfZG)) ist am
01.01.2012 in Kraft
getreten. Es ermöglicht
Arbeitnehmenden in
Abstimmung mit den
Arbeitgebenden (kein
gesetzlicher Anspruch
auf Familienpflegezeit!)
die Arbeitsstunden
soweit zu reduzieren,
dass sie parallel zur
Pflege der Angehörigen
weiterhin erwerbstätig
sein können und trotz
Arbeitszeitreduzierung
über ein ausreichendes
Einkommen verfügen.
Das Bundesamt für
Familie und zivilgesell-
schaftliche Aufgaben (BAFzA)
fördert die vereinbarte
Pflegezeit in Form eines
zinslosen Darlehens an
arbeitgebende
Unternehmen.
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Infothek: Gesetz über
die Familienpflegezeit |
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Servicetelefon
„Wege
zur
Pflege“
des
Bundesfamilienministeriums
– ein
Lotse zu
den
Angeboten
vor Ort
für alle
Fragen
rund um
das
Thema
„Pflege
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und
Hilfe im
Alter“:
Sie
erreichen
das
kosten-
pflichtige
Servicetelefon*
montags
bis
freitags
von 9
Uhr bis
18 Uhr
unter:
01801/50
70 90
*3,9 ct./min
aus dem
deutschen
Festnetz,
max. 42
ct./min
aus den
Mobilfunknetzen |
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Seite 2/4: Ein Beispiel
zur Familienpflegezeit
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