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DIE FAMILIENPFLEGEZEIT

Das Gesetz zur Einführung der Familienpflegezeit (Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)) ist am 01.01.2012 in Kraft getreten. Es ermöglicht Arbeitnehmenden in Abstimmung mit den Arbeitgebenden (kein gesetzlicher Anspruch auf Familienpflegezeit!) die Arbeitsstunden soweit zu reduzieren, dass sie parallel zur Pflege der Angehörigen weiterhin erwerbstätig sein können und trotz Arbeitszeitreduzierung über ein ausreichendes Einkommen verfügen.

Das Bundesamt für Familie und zivilgesell-
schaftliche Aufgaben (BAFzA)
fördert die vereinbarte Pflegezeit in Form eines zinslosen Darlehens an arbeitgebende Unternehmen.
 

» Infothek: Gesetz über die Familienpflegezeit

 

Servicetelefon „Wege zur Pflege“ des Bundesfamilienministeriums – ein Lotse zu den Angeboten vor Ort für alle Fragen rund um das Thema „Pflege

und Hilfe im Alter“: Sie erreichen das kosten-
pflichtige Servicetelefon*
montags bis freitags
von 9 Uhr bis 18 Uhr unter: 01801/50 70 90

*3,9 ct./min aus dem deutschen Festnetz, max. 42 ct./min aus den Mobilfunknetzen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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