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Mutterschutz

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Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz

Zusätzlich zum Mutterschutzgesetz gilt seit 1997 die Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie [Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV)].

 

Diese gibt einige Neuerungen vor, z.B.

  • die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, um alle Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit sowie

  • alle Auswirkungen auf Schwangerschaft oder Stillzeit der betroffenen Arbeitnehmerinnen abzuschätzen.

 

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