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Verordnung zum Schutze
der Mütter am
Arbeitsplatz
Zusätzlich zum
Mutterschutzgesetz gilt
seit 1997 die Verordnung
zur ergänzenden
Umsetzung der
EG-Mutterschutz-Richtlinie
[Verordnung zum Schutze
der Mütter am
Arbeitsplatz (MuSchArbV)].
Diese
gibt einige Neuerungen
vor, z.B.
-
die
Beurteilung der
Arbeitsbedingungen,
um alle Gefahren für
die Sicherheit und
Gesundheit sowie
-
alle
Auswirkungen auf
Schwangerschaft oder
Stillzeit der
betroffenen
Arbeitnehmerinnen
abzuschätzen.
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zum Thema Mutterschutz
und Elternzeit
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