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DER RECHTLICHE RAHMEN
Das seit 1952
geltende Gesetz zum
Schutz der erwerbstätigen Mütter
[Mutterschutzgesetz (MuSchG)]
bildet die Grundlage für
die Regelung des
Mutterschutzes im
Unternehmen.
Kernziele
sind:
-
Schutz von Mutter
und Kind vor
Gefahren am
Arbeitsplatz für
Leben und
Gesundheit,
-
Schutz vor
Kündigung,
-
Schutz vor Minderung
des Einkommens.
Die Einhaltung der
Bestimmungen des
Mutterschutzgesetztes
wird von den zuständigen
Aufsichtsbehörden der
jeweiligen Bundesländer
überwacht. |

» Infothek:
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
» Infothek: Leitfaden
zum Mutterschutz (BMFSFJ)
» Infothek: Übersicht
der zuständigen
Aufsichtsbehörden
Mutterschutz/Kündigungschutz
(www.bmfsfj.de)
» Seite 2/2:
Verordnung zum Schutze
der Mütter am
Arbeitsplatz (MuSchArbV) |