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Mutterschutz

Rechtlicher Rahmen
Anspruch
Leistungen

DER RECHTLICHE RAHMEN

Das seit 1952 geltende Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mütter [Mutterschutzgesetz (MuSchG)] bildet die Grundlage für die Regelung des Mutterschutzes im Unternehmen.

 

Kernziele sind:

  • Schutz von Mutter und Kind vor Gefahren am Arbeitsplatz für Leben und Gesundheit,

  • Schutz vor Kündigung,

  • Schutz vor Minderung des Einkommens.

 

Die Einhaltung der Bestimmungen des Mutterschutzgesetztes wird von den zuständigen Aufsichtsbehörden der jeweiligen Bundesländer überwacht.

» Infothek: Mutterschutzgesetz (MuSchG)

 

» Infothek: Leitfaden zum Mutterschutz (BMFSFJ)

 

» Infothek: Übersicht der zuständigen Aufsichtsbehörden Mutterschutz/Kündigungschutz (www.bmfsfj.de)

 

 

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