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Kinderbetreuung

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DIE ZUSTÄNDIGKEIT

Die zuständige Behörde in allen Fragen zu Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ist das jeweilige örtliche Jugendamt.

 

Die Tageseinrichtungen liegen in der Verantwortung des jeweiligen öffentlichen bzw. freien Trägers.

 

Träger von Kindertageseinrichtungen sind in der Regel

 

  • Städte, Kreise oder Gemeinden,

  • Kirchen,

  • Wohlfahrtsorganisationen,

  • Vereine,

  • Initiativen von Eltern.

Die Trägerinnen/Träger

  • geben die Grundrichtung der Erziehung vor, machen also z.B. religiöse oder weltanschauliche Vorgaben,

  • stellen die Fachkräfte ein,

  • regeln die Öffnungszeiten, wobei die Eltern einzubeziehen sind.

 

» Infothek: Kontaktadressen der Jugendämter in Rheinland-Pfalz (LSJV) (www.LSJV.de)

 

» Infothek: Kita-Server Rheinland-Pfalz (MIFKJF) (www.kita.rlp.de)

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