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DIE
ZUSTÄNDIGKEIT
Die
zuständige Behörde in
allen Fragen zu
Kindertageseinrichtungen
und Kindertagespflege
ist das jeweilige
örtliche Jugendamt.
Die
Tageseinrichtungen
liegen in der
Verantwortung des
jeweiligen öffentlichen
bzw. freien Trägers.
Träger
von
Kindertageseinrichtungen
sind in der Regel
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Städte, Kreise oder
Gemeinden,
-
Kirchen,
-
Wohlfahrtsorganisationen,
-
Vereine,
-
Initiativen von
Eltern.
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Die
Trägerinnen/Träger
-
geben die
Grundrichtung der
Erziehung vor, machen
also z.B. religiöse oder
weltanschauliche
Vorgaben,
-
stellen
die Fachkräfte ein,
-
regeln
die Öffnungszeiten,
wobei die Eltern
einzubeziehen sind.
» Infothek:
Kontaktadressen der
Jugendämter in
Rheinland-Pfalz (LSJV) (www.LSJV.de)
» Infothek:
Kita-Server
Rheinland-Pfalz (MIFKJF)
(www.kita.rlp.de) |