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DAS
TAGESBETREUUNGSAUSBAUGESETZ
(TAG)
Seit
Januar 2005 gilt
bundesweit zusätzlich
das Gesetz zum Ausbau
der Tagesbetreuung für
Kinder unter 3 Jahren.
Mit dem
Tagesbetreuungsausbaugesetz
(TAG)
ist der rechtliche
Rahmen für Verbesserung
in der Kinderbetreuung
gesetzt.
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Ziele des
Bundesgesetzes zum
Tagesbeutreuungsausbau:
-
230.000
zusätzliche Plätze in
Kindergärten, Krippen
und in der Kindertagespflege
bis 2010,
-
Eltern
die Möglichkeit geben,
zwischen
unterschiedlichen
Betreuungsmöglichkeiten
zu wählen,
-
Ausbau
der Frühförderung,
-
Ausbau
und Aufwertung der
Kindertagespflege,
-
Erweiterung der
Ganztagsbetreuung in
Kindergärten.
»
Infothek:
Tagesbetreuungsausbaugesetz
(TAG)
»
Infothek: Broschüre „A
bis Z des
Tagesbetreuungsausbaugesetz“ (BMFSFJ)
» Seite
3/4: Das Kinder- und
Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz
(KICK) |