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DER
KINDERBETREUUNGSZUSCHUSS
Der
steuer-
und
sozialversicherungsfreie
Zuschuss
zur
Kinderbetreuung
stellt
für
viele
Unternehmen
eine
einfache
und
kostengünstige
Möglichkeit
dar,
ihre
Arbeitnehmenden
bei der
Kinderbetreuung
finanziell
zu
unterstützen.
Voraussetzungen
für die
Steuer-
und
Sozialversicherungsfreiheit
-
Die
Beschränkung
auf
nicht
schulpflichtige
Kinder
(schließt
daher
Kinderhort
aus),
-
die
Gewährleistung
der
Zuschüsse
zusätzlich
zum
ohnehin
gezahlten
Arbeitslohn,
-
der
Nachweis
der
zweckgebundenen
Verwendung
der
Zuschüsse
durch
die
Arbeitnehmenden.
» Infothek:
Weitere
Informationen,
Publikationen
und
Links
zum
Thema
Vereinbarkeit
Beruf
und
Familie/Kinderbetreuung
»
Infothek:
Einkommensteuergesetz
(EStG)
»
Infothek:
Broschüre
„Betriebliches
Engagement
in der
Kinderbetreuung
–
Checkheft
für
kleine
und
mittlere
Unternehmen“
(BMFSFJ/
DIHK)
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