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Kinderbetreuung

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DER KINDERBETREUUNGSZUSCHUSS

Der steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschuss zur Kinderbetreuung stellt für viele Unternehmen eine einfache und kostengünstige Möglichkeit dar, ihre Arbeitnehmenden bei der Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen.

 

Voraussetzungen für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit

 

  • Die Beschränkung auf nicht schulpflichtige Kinder (schließt daher Kinderhort aus),

  • die Gewährleistung der Zuschüsse zusätzlich zum ohnehin gezahlten Arbeitslohn,

  • der Nachweis der zweckgebundenen Verwendung der Zuschüsse durch die Arbeitnehmenden.

 

» Infothek: Weitere Informationen, Publikationen und Links zum Thema Vereinbarkeit Beruf und Familie/Kinderbetreuung

» Infothek: Einkommensteuergesetz (EStG)

» Infothek: Broschüre „Betriebliches Engagement in der Kinderbetreuung – Checkheft für kleine und mittlere Unternehmen“ (BMFSFJ/ DIHK)

 

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