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DIE
URLAUBSPLANUNG
Beschäftigte mit Familie
sind meist darauf
angewiesen, zu
bestimmten Zeiten - i.d.R. in den
Schulferien – ihren
Urlaub zu nehmen.
Bei
der Planung von
Urlaubszeiten ihrer
Beschäftigten können
Arbeitgebende
familienfreundlich
handeln, indem sie die
Ferienzeiten der Kinder
mit berücksichtigen.
Jedoch sollten
Arbeitgebende ebenfalls
darauf achten, dass
Singles sowie Kinderlose
in Partnerschaften nicht
in ihrer Urlaubsplanung
eingeschränkt werden.
Denn eine regelmäßige
Bevorzugung von
Beschäftigten mit
Kindern bei der
Urlaubsplanung kann zu
Beeinträchtigungen des
Betriebsklimas führen.
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Sowohl Arbeitgebende als
auch Arbeitnehmende
sollten darauf achten,
die Urlaubsregelungen so
zu vereinbaren, dass
nicht alljährlich
eine
bestimmte Gruppe von
Beschäftigten gezwungen
wird, zu einem
ungünstigen Zeitpunkt
Urlaub zu nehmen.
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