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DIE URLAUBSPLANUNG

Beschäftigte mit Familie sind meist darauf angewiesen, zu bestimmten Zeiten - i.d.R. in den Schulferien – ihren Urlaub zu nehmen.

 

Bei der Planung von Urlaubszeiten ihrer Beschäftigten können Arbeitgebende familienfreundlich handeln, indem sie die Ferienzeiten der Kinder mit berücksichtigen.

Jedoch sollten Arbeitgebende ebenfalls darauf achten, dass Singles sowie Kinderlose in Partnerschaften nicht in ihrer Urlaubsplanung eingeschränkt werden.

Denn eine regelmäßige Bevorzugung von Beschäftigten mit Kindern bei der Urlaubsplanung kann zu Beeinträchtigungen des Betriebsklimas führen.

Sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende sollten darauf achten, die Urlaubsregelungen so zu vereinbaren, dass nicht alljährlich eine bestimmte Gruppe von Beschäftigten gezwungen wird, zu einem ungünstigen Zeitpunkt Urlaub zu nehmen.

 

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