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DAS
KINDERBONUSGELD
Arbeitgebende können
ihren Beschäftigten mit
Kindern ein erhöhtes
Weihnachtsgeld, das so
genannte
Kinderbonusgeld,
gewähren.
Das erhöhte
Weihnachtsgeld ist eine
nicht sachbezogene
Geldleistung von
Arbeitgebenden, die
Beschäftigte mit Kindern
zur freien Verfügung
erhalten und nach
eigenem Bedarf verwenden
können.
Wird das
Kinderbonusgeld
ausgezahlt, so ist dies
als geldwerte Leistung
der Arbeitgebenden
einkommenssteuerpflichtig.
Soweit es um die
Ausgestaltung
finanzieller Hilfen
geht, unterliegen diese
gemäß §87 I Nr. 10
BetrVG
der Mitbestimmung
des Betriebsrates.
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