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DIE GEBURTSBEIHILFE

Kündigt sich bei Arbeitnehmenden Nachwuchs an, bietet die Geburtsbeihilfe eine finanzielle Möglichkeit der Arbeitgebenden die junge Familie zu unterstützen.

 

Die Geburtsbeihilfe

  • ist eine einmalig ausgezahlte Beihilfe zur Geburt eines Kindes,

  • kann in Geld oder in Sachwerten ausgezahlt werden,

  • steht für jedes Elternteil zu,

  • zeigt die Anteilnahme und soziale Verantwortung der Arbeitgebenden,

  • stellt für Arbeitnehmende eine finanzielle Erleichterung dar,

  • ist seit 2006 voll steuer- und sozialversiche-
    rungspflichtig
    .

 

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