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DIE
GEBURTSBEIHILFE
Kündigt
sich bei Arbeitnehmenden
Nachwuchs an, bietet die
Geburtsbeihilfe eine
finanzielle Möglichkeit
der Arbeitgebenden die
junge Familie zu
unterstützen.
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Die Geburtsbeihilfe
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ist
eine einmalig
ausgezahlte Beihilfe zur
Geburt eines Kindes,
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kann in
Geld oder in
Sachwerten ausgezahlt
werden,
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steht
für
jedes Elternteil zu,
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zeigt die Anteilnahme
und soziale
Verantwortung der Arbeitgebenden,
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stellt für
Arbeitnehmende eine
finanzielle
Erleichterung dar,
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ist
seit 2006 voll
steuer- und
sozialversiche-
rungspflichtig.
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