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DER
RECHTLICHE RAHMEN
Seit 1.
Januar 2007 bildet das
neue
Bundeseltern-
geld- und
Elternzeitgesetz (BEEG)
die Grundlage für die
Regelung der Elternzeit
(früher
Erziehungs-
urlaub) und
des
Elterngeldes.
Kernziele
sind:
-
Erleichterung
der Vereinbarkeit von
Beruf und Familie für
Eltern,
-
Vermeidung
einer vollständigen
beruflichen
Unterbrechung,
-
Ansprache von Müttern
und Vätern,
|
-
Möglichkeit der
gemeinsamen Betreuung
der Kinder für Eltern,
d.h.:
-
stärkere
Beteiligung der Väter an
der Kinderbetreuung,
-
Angebot von
Gestaltungsmöglichkeiten
der Kinderbetreuung für
Eltern.
Auskünfte zu
Elternzeit und
Elterngeld erhalten
Eltern bei den
Elterngeldstellen der
Bundesländer
»
Infothek: Übersicht über die
Elterngeldstellen der
Bundesländer
(www.bmfsfj.de) |