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Elternzeit

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DIE ELTERNZEIT UND TEILZEIT

Während der Elternzeit besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz, wenn

die Arbeitszeit der Eltern 30 Stunden pro Woche nicht übersteigt.

 

Die Voraussetzungen:

 

  • der Betrieb beschäftigt mehr als 15 Arbeitnehmende (ohne Auszubildende),

  • das Arbeitsverhältnis der/des Antragsstellenden besteht seit mehr als 6 Monate,

  • dem Teilzeitwunsch stehen keine dringenden betrieblichen Gründen entgegen,

  • die Arbeitszeit verringert sich für mindestens 2 Monate auf einem Umfang zwischen 15 und 30 Wochenstunden,

  • die Teilzeitbeschäftigung wurde 7 Wochen vor Beginn der Tätigkeit schriftlich beantragt.

 

Ein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeit besteht nicht

  • in Unternehmen mit bis zu 15 Arbeitnehmenden. Eltern müssen sich in diesem Fall mit der/dem Arbeitgebenden über die Teilzeitarbeit einigen,

  • bei einer Beschäftigung mit weniger als 15 Wochenstunden.

 

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» ServiceBox: Antrag auf Teilzeit in Elternzeit

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