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DIE
ELTERNZEIT UND TEILZEIT
Während
der Elternzeit besteht
ein gesetzlicher
Anspruch auf einen
Teilzeitarbeitsplatz,
wenn
die
Arbeitszeit der Eltern
30 Stunden pro Woche
nicht übersteigt.
Die
Voraussetzungen:
-
der
Betrieb beschäftigt
mehr als 15
Arbeitnehmende (ohne
Auszubildende),
-
das
Arbeitsverhältnis
der/des Antragsstellenden
besteht seit mehr
als 6 Monate,
-
dem
Teilzeitwunsch
stehen keine
dringenden
betrieblichen
Gründen entgegen,
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-
die Arbeitszeit
verringert sich für
mindestens 2 Monate
auf einem Umfang
zwischen 15 und 30
Wochenstunden,
-
die
Teilzeitbeschäftigung
wurde 7 Wochen vor
Beginn der Tätigkeit schriftlich
beantragt.
Ein
gesetzlicher Anspruch
auf Teilzeit besteht
nicht
-
in
Unternehmen mit bis
zu 15
Arbeitnehmenden.
Eltern müssen sich
in diesem Fall mit
der/dem Arbeitgebenden
über die
Teilzeitarbeit
einigen,
-
bei
einer Beschäftigung
mit weniger als 15
Wochenstunden.
» Arbeitszeitmodell
Teilzeit
» ServiceBox: Antrag
auf Teilzeit in
Elternzeit
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