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Elternzeit

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TIPPS FÜR ARBEITNEHMENDE

Ein Widerruf bzw. eine Änderung der Elternzeit ist auf die Zustimmung durch Arbeitgebende angewiesen, daher wird den Eltern empfohlen

  • mit Arbeitgebenden gemeinsam die Elternzeit zu planen und abzustimmen,

  • die Elternzeit zunächst nur für 2 Jahre anzumelden, um das 3. Jahr flexibel gestalten zu können,

  • den Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit (falls vorhanden) bereits bei der Anmeldung der Elternzeit den Arbeitgebenden zu signalisieren, bzw. Vorschläge zur Lage und Zeitpunkt der Arbeitszeit zu unterbreiten,

  • die Erklärung der Elternzeit von Arbeitgebenden bestätigen zu lassen, bzw. die Elternzeit mit einem Einwurf-Einschreiben (oder Einschreiben/ Rückschein) zu erklären.

 

 

 

 

 

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