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TIPPS FÜR ARBEITNEHMENDE
Ein
Widerruf bzw. eine
Änderung der Elternzeit
ist auf die Zustimmung
durch Arbeitgebende
angewiesen, daher wird
den Eltern empfohlen
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mit
Arbeitgebenden
gemeinsam die
Elternzeit zu planen
und abzustimmen,
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die
Elternzeit zunächst
nur für 2 Jahre anzumelden, um das
3. Jahr flexibel
gestalten zu können,
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den
Wunsch nach
Teilzeitbeschäftigung
während der
Elternzeit (falls
vorhanden) bereits
bei der Anmeldung
der Elternzeit den
Arbeitgebenden zu
signalisieren, bzw.
Vorschläge zur Lage
und Zeitpunkt der
Arbeitszeit zu
unterbreiten,
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die Erklärung der
Elternzeit von
Arbeitgebenden bestätigen zu
lassen, bzw. die
Elternzeit mit einem
Einwurf-Einschreiben
(oder Einschreiben/ Rückschein) zu
erklären.
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