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Rechtlicher Rahmen

Grundlage
Rangprinzip
Arbeitszeitgesetz
Tarifvertrag
Betriebsvereinbarung

DAS RANGPRINZIP

In der folgenden Abbildung ist das hierarchische Rangprinzip der arbeitsrechtlichen Bestimmungen dargestellt:

 

Enthält eine rangniedere Bestimmung keine Regelung zu einem Sachverhalt, so füllt die ranghöhere Bestimmung die Regelungslücke aus. Überdies darf die rangniedere nicht gegen die ranghöhere Bestimmung verstoßen, es sei denn, sie enthält eine für Arbeitnehmende günstigere Regelung (Günstigkeitsprinzip).

 

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