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DIE
GRUNDLAGE
Die
Möglichkeiten
flexibler
Arbeitszeitgestaltung
sind auch zum Schutz der
Arbeitnehmenden
begrenzt durch:
Sie
bilden die rechtliche
Grundlage der
Arbeitszeitgestaltung.
Neben dem
Arbeitszeitgesetz
enthalten folgende
Gesetze Regelungen zur
Gestaltung von
Arbeitszeit:
-
Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG)
-
Betriebsverfassungsgesetz
(BetrVG)
-
Jugendarbeitsschutzgesetz
(JArbSchG)
-
Ladenschlussgesetz (LadSchlG)
-
Mutterschutzgesetz
(MuSchG)
-
Tarifvertragsgesetz
(TVG)
-
Teilzeit- und
Befristungsgesetz (TzBfG)
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Die
Überprüfung der
Einhaltung
arbeitsrechtlicher
Bestimmungen ist in
Rheinland-Pfalz
Aufgabe der
Regionalstellen der
Struktur- und
Genehmigungsdirektionen
Nord und Süd.
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Informationen zum Thema
(S. 2) |