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Rechtlicher Rahmen

Grundlage
Rangprinzip
Arbeitszeitgesetz
Tarifvertrag
Betriebsvereinbarung

DIE BETRIEBSVEREINBARUNG

Häufig fehlen in Gesetzen und Tarifverträgen abschließende Regelungen. Diese können durch Betriebsvereinbarungen festgelegt werden.

 

Betriebsvereinbarungen werden

  • von Arbeitgebenden und Betriebsrat gemeinsam beschlossen,

  • schriftlich verfasst,

  • von beiden Seiten unterzeichnet und

  • betriebsöffentlich bekannt gemacht.

So ermöglicht z.B. eine Rahmenbetriebsvereinbarung eine Flexibilisierung der Arbeitszeit hinsichtlich

 

  • Länge und Lage der Arbeitszeit pro Tag,

  • Auswahl der Arbeitstage pro Woche und

  • Ausgleichszeiträumen.

 

Sie muss enthalten, wer mit welchem Vorlauf die konkrete Festlegung von Länge und Lage der Arbeitszeit vornimmt. Diese kann gemeinsam durch die Betriebsparteien, durch die oder den Arbeitgebenden oder durch die oder den Arbeitnehmenden erfolgen.

 

 

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