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DIE
BETRIEBSVEREINBARUNG
Häufig
fehlen in Gesetzen und
Tarifverträgen
abschließende
Regelungen. Diese
können durch
Betriebsvereinbarungen
festgelegt werden.
Betriebsvereinbarungen
werden
-
von
Arbeitgebenden
und Betriebsrat
gemeinsam
beschlossen,
-
schriftlich
verfasst,
-
von
beiden Seiten
unterzeichnet
und
-
betriebsöffentlich
bekannt gemacht.
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So ermöglicht z.B. eine
Rahmenbetriebsvereinbarung
eine Flexibilisierung
der Arbeitszeit
hinsichtlich
Sie muss
enthalten, wer mit
welchem Vorlauf die
konkrete Festlegung von
Länge und Lage der
Arbeitszeit
vornimmt. Diese kann
gemeinsam durch die
Betriebsparteien, durch
die oder den
Arbeitgebenden oder
durch die oder den
Arbeitnehmenden
erfolgen.
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