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DIE
AUSSAGEN
Das
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
nimmt die zentrale
Rolle bei der
Arbeitszeitgestaltung
ein.
Es enthält
Aussagen über
-
die
zulässige
Höchstarbeitszeit,
-
Ruhepausen,
-
Nacht- und
Schichtarbeit,
-
Sonn-
und Feiertagsarbeit,
-
die
Nachweispflicht der
Arbeitszeit.
Darüber
hinaus ermöglicht es den
Tarifvertragsparteien,
z.B. im Rahmen von
Bereitschaftsdienst oder
der Behandlung, Pflege
und Betreuung von
Personen, von den
Vorgaben abzuweichen.
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DIE
ZIELE
Ziele
des Gesetzes sind
unter anderem
-
die
Verbesserung der
Rahmenbedingungen
für flexible
Arbeitszeiten,
-
die
Gewährleistung der
Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes
von Arbeitnehmenden
bei der
Arbeitszeitgestaltung.

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Arbeitszeitgesetz
(ArbZG) |