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Rechtlicher Rahmen

Grundlage
Rangprinzip
Arbeitszeitgesetz
» Aussagen/Ziele
» Inhalte
» Nacht- /Schichtarbeit
» Sonn- /Feiertagsarbeit
Tarifvertrag
Betriebsvereinbarung

DIE AUSSAGEN

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nimmt die zentrale Rolle bei der Arbeitszeitgestaltung ein.
Es enthält Aussagen über

  • die zulässige Höchstarbeitszeit,

  • Ruhepausen,

  • Nacht- und Schichtarbeit,

  • Sonn- und Feiertagsarbeit,

  • die Nachweispflicht der Arbeitszeit.

 

Darüber hinaus ermöglicht es den Tarifvertragsparteien, z.B. im Rahmen von Bereitschaftsdienst oder der Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, von den Vorgaben abzuweichen.

DIE ZIELE

Ziele des Gesetzes sind unter anderem

  • die Verbesserung der Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten,

  • die Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmenden bei der Arbeitszeitgestaltung.

 

 

» Infothek: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

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