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DER
GESETZLICHE
ANSPRUCH
Im
Teilzeit-
und
Befristungsgesetz
(TzBfG)
ist ein
grundsätzlicher
Anspruch
von
Arbeitnehmenden
auf
Verringerung
der
Arbeitszeit
verankert.
Dieser
Anspruch
ist
allerdings
an
bestimmte
Voraussetzungen
gekoppelt.
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Teilzeit-
und
Befristungsgesetz
(TzBFG)
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Urteile
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Teilzeit
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Anspruch
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Teilzeit
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Teilzeit
und
Altersteilzeit
(BMAS) |
DIE
ZIELE
Die mit
dem
TzBfG
angestrebten
Ziele
sind u.a.:
-
Förderung
der
Teilzeitarbeit
und
Erhöhung
der
Anzahl
der
Teilzeitbeschäftigten,
-
Ermöglichung
der
Vereinbarkeit
von
Beruf
und
Familie,
-
Sicherung
und
Aufbau
von
Beschäftigung,
-
Erhöhung
der
Akzeptanz
von
Teilzeit
und
Teilzeitbeschäftigten.
Teilzeitbeschäftigung
soll
ermöglicht
werden:
-
nicht
nur
in
Ausnahmefällen,
-
auch
in
qualifizierten
Berufen
und
leitenden
Positionen,
-
gleichermaßen
für
Frauen
und
Männer.
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