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DER GESETZLICHE ANSPRUCH

Im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist ein grundsätzlicher Anspruch von Arbeitnehmenden auf Verringerung der Arbeitszeit verankert. Dieser Anspruch ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt.

 

 

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DIE ZIELE

Die mit dem TzBfG angestrebten Ziele sind u.a.:

  • Förderung der Teilzeitarbeit und Erhöhung der Anzahl der Teilzeitbeschäftigten,

  • Ermöglichung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie,

  • Sicherung und Aufbau von Beschäftigung,

  • Erhöhung der Akzeptanz von Teilzeit und Teilzeitbeschäftigten.

 

Teilzeitbeschäftigung soll ermöglicht werden:

  • nicht nur in Ausnahmefällen,

  • auch in qualifizierten Berufen und leitenden Positionen,

  • gleichermaßen für Frauen und Männer.

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