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JOB-SHARING – DIE DEFINITION

Job-Sharing – wörtlich übersetzt Arbeitsplatzteilung – liegt dann vor, wenn

  • eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber mit zwei oder mehreren Arbeitnehmenden vereinbart, dass diese sich die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen,

  • zwischen diesen eine enge organisatorische und/oder inhaltliche Verknüpfung besteht,

  • diese die Aufteilung von Lage und Verteilung der Arbeitszeit untereinander selbst bestimmen.

 

Das letztgenannte Kriterium der Zeitsouveränität der Arbeitnehmenden grenzt Job-Sharing von anderen Formen der Teilzeit ab, auch von der einfachen Aufteilung einer Vollzeitstelle in zwei Teilzeitstellen (Job-Splitting).

Die Arbeitnehmenden verpflichten sich bei diesem Arbeitszeitmodell vertraglich, den Arbeitsplatz

  • in Abstimmung miteinander

  • im Rahmen eines vorher aufgestellten Arbeitszeitplans

  • während der betriebsüblichen Zeiten im Wechsel zu besetzen.

 

 

 

 

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