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JOB-SHARING – DIE
DEFINITION
Job-Sharing –
wörtlich übersetzt
Arbeitsplatzteilung
– liegt dann vor, wenn
-
eine
Arbeitgeberin oder
ein Arbeitgeber mit
zwei oder mehreren
Arbeitnehmenden
vereinbart, dass
diese sich die
Arbeitszeit an
einem
Arbeitsplatz teilen,
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zwischen diesen eine
enge
organisatorische
und/oder inhaltliche
Verknüpfung
besteht,
-
diese
die Aufteilung von
Lage und Verteilung
der Arbeitszeit
untereinander
selbst bestimmen.
Das
letztgenannte Kriterium
der Zeitsouveränität der
Arbeitnehmenden grenzt
Job-Sharing von anderen
Formen der
Teilzeit
ab, auch von der
einfachen Aufteilung
einer Vollzeitstelle in
zwei Teilzeitstellen
(Job-Splitting). |
Die
Arbeitnehmenden
verpflichten sich bei
diesem Arbeitszeitmodell
vertraglich, den
Arbeitsplatz
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in
Abstimmung miteinander
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im Rahmen eines vorher
aufgestellten
Arbeitszeitplans
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während der
betriebsüblichen Zeiten
im Wechsel zu besetzen.
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