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DIE
MODELLBESCHREIBUNG VON
ALTERSTEILZEIT
Altersteilzeit ist
im Altersteilzeitgesetz
(AltTZG) rechtlich
geregelt und durch die folgenden
Merkmale
charakterisiert:
-
Die
bisherige
Arbeitszeit
einer oder eines
älteren
Arbeitnehmenden (ab
Vollendung des 55.
Lebensjahres) wird
über einen
festgelegten Zeitraum
um die Hälfte
reduziert. Dabei
muss dieser Zeitraum
zumindest bis zum
frühesten Zeitpunkt
reichen, zu dem eine
Altersrente
beansprucht werden
kann.
-
Das
dementsprechend
verminderte
Arbeitsentgelt
sowie die
Rentenbeiträge
werden von der oder
dem Arbeitgebenden
um
Aufstockungsbeträge
ergänzt.
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Ziele
von Altersteilzeit sind
-
die
Ermöglichung
eines vereinfachten,
vorzeitigen und
gleitenden
Übergangs in den
Ruhestand für
ältere
Arbeitnehmende,
-
die
Förderung der
Beschäftigung
von Arbeitslosen,
Nachwuchskräften und
Auszubildenden.
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Aufstockungsbetrag
(S. 2) |